Deutsches Institut für Ortho-Bionomy ®

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Deutsches Institut für Ortho-Bionomy ® Stand 23.02.2021
Im Folgenden werden Vertragspartner des Deutschen Instituts für Ortho-Bionomy ® als Teilnehmer
und das Deutsche Institut für Ortho-Bionomy ® als Institut bezeichnet. Teilnehmer und Institut
gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

 

1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie
z.B. Schulungen, Seminare, Trainings. (im folgenden „Leistungen“).
1.2 Überwiegend erbringt das Institut Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) oder
juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
folgenden „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst
und gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Instituts mit solchen Teilnehmern.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das
Institut ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


2 Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt
2.1 Die Angebote des Instituts sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit
ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein
Erfolg.
2.3 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, oder online bei dem Institut anmelden. Die Anmeldung bzw.
Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung in Textform erhält.
2.4 Es besteht die Möglichkeit, in Textform von einer Anmeldung zurückzutreten: Bei einer
Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt die
Seminargebühr, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich die Seminargebühr auf
50 %. Bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird
die volle Seminargebühr erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon
unberührt.


3 Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere
Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisen des Instituts. Die jeweils fälligen Kursgebühren werden 14 Tage
vor Veranstaltungsbeginn über ein SEPA-Verfahren vom angegeben Konto des Teilnehmers
vollständig eingezogen.

3.2 Bei Veranstaltungen beinhaltet die Seminargebühr die Kosten für die Teilnahme und Kosten für
die Seminarunterlagen, ggf. Trinkwasser und kleine Snacks am Veranstaltungsort.
3.3 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit
Preisminderung ist nicht möglich.
3.4 Teilnehmer die innerhalb von 5 Jahren ein Ausbildungsseminar wiederholen möchten, können
dies zu einen reduzierten Pauschalbetrag von 100 € pro Seminartag buchen. Dieses Angebot gilt nicht
für Fortbildungsseminare.


4 Durchführung von Veranstaltungen
4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm
durchgeführt. Das Institut behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel
nicht grundlegend verändern.
4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw.
an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines
versäumten Veranstaltungstages.
4.3 Das Institut behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens des Instituts nicht zu
vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche
Erkrankung des Dozenten, Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus gehenden Ansprüche
entstehen dem Teilnehmer daraus nicht (keine Erstattung von Übernachtungs- oder Anreisekosten).


5 Haftung
5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haftet das Institut bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Auf Schadensersatz haftet das Institut, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der
Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das
Institut, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung des Instituts jedoch auf den Ersatz des bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 5.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten
von Personen, deren Verschulden das Institut nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie
eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Mitarbeitern des Instituts. Sie gilt nicht, soweit
das Institut bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei
Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die das Institut haften soll, unverzüglich dem Institut in
Textform anzuzeigen.

5.5 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 5 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie
nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


6 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren
Ereignisses, auf das diese Partei keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der
gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Höhere Gewalt) ihre Leistungspflichten
gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die
betroffenen Leistungspflichten der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei so lange
ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern; ebenso entfallen für diesen Zeitraum
etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Die sich auf Höhere Gewalt
berufende Partei ist jedoch verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis,
die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der
Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn die sich auf Höhere Gewalt berufende
Partei während der Aussetzung der Leistungspflichten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt
erkennen muss, dass sich die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich
verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der
anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des
Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. Die Aussetzung einer
Zahlungspflicht kann – außer in gesetzlich angeordneten Fällen oder wenn es sich um eine
Gegenleistungspflicht im Sinne von Satz 1 handelt - nicht auf Höhere Gewalt gestützt werden. § 287
Satz 2 BGB (Haftung für Zufall während des Schuldnerverzugs) bleibt unberührt.


7 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und andere zum Veranstaltungszweck
überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder
anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch das Institut gestattet.
7.2 Jedwede Verwendung der „Deutsches Institut für Ortho-Bionomy®“ Wort-/Bildmarke, die über
das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Instituts.
7.3 Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen
Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken. Dazu setzt das Institut auch
automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt das Institut alle
anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.


8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz des
Instituts.
8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz des Instituts.

8.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen
Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts